Wer dem Unterricht nicht teilnehmen kann, hat unaufgefordert eine schriftliche Entschuldigung am nächsten Unterrichtstag den Lehrpersonen abzugeben.
Die Entschuldigung muss vom Lehrmeister und dem Lernenden unterzeichnet werden, sonst wird sie zurückgewiesen.
WICHTIG
Die Entschuldigung muss spätestens zwei Wochen nach der Absenz abgegeben werden. Fehlende Absenzen werden als unentschuldigte Lektionen eingetragen und dem Lehrmeister gemeldet.